Die öffentliche Mitwirkung zur Gewässerraumfestlegung an der Thur ist zu Ende
Die Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Die Regio-Gemeinden an der Thur haben sich für die Erfüllung dieses Gesetzesauftrages zusammengeschlossen. Die erarbeiteten Entwürfe gingen bis zum 20. Oktober in die Mitwirkung. Die Rückmeldungen werden nun bearbeitet.
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