Grundeigentümerverbindliche Gewässerraumfestlegung an der Thur
Ausgangslage
Die Gemeinden sind gesetzlich beauftragt, den minimalen grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum bis Ende 2026 festzulegen. Der Koordinationsbedarf unter den Gemeinden ist insbesondere bei der Festlegung des Gewässerraums an der Thur hoch, der Informationsbedarf gegenüber den betroffenen Grundeigentümern ebenso.
Die Regio Frauenfeld wurde von der Regionalplanungsgruppe Mittelthurgau angefragt, ob sie sich deren koordiniertem Vorgehen anschliessen möchte. Sechs Thur-Gemeinden aus der Region stimmten diesem gemeinsamen Vorgehen zu. Die siebte Regio Gemeinde an der Thur - Uesslingen-Buch - ist bereits eine Pilotgemeinde des Kantons Thurgau in diesem Prozess. Eine Koordination mit dieser Gemeinde findet aber statt.
Die Vergabe der Planerleistungen ist Ende 2023 vonstattengegangen. Obschon die Regionalplanungsgruppe Mittelthurgau sich für einen anderen Auftragnehmer entschied, arbeiten wir mit derjenigen, wo sinnvoll, zusammen.
In der Region Frauenfeld lagen vom 28. September bis 20. Oktober die ersten Entwürfe vor, welche gemeinsam mit den Projektpartnern erstellt wurden. Die Rückmeldungen wurden bearbeitet. Die Planungsgrundlagen sind bis im Juni 2025 in der kantonalen Vorprüfung.
Umsetzung: 2023 – 2026
Projektpartner: Fröhlich Wasserbau AG, bhateam ingenieure ag
Beteiligte Gemeinden: Neunforn, Warth-Weiningen, Pfyn, Felben-Wellhausen, Müllheim, Hüttlingen, Frauenfeld, Uesslingen-Buch (Pilotgemeinde des Kantons)
Weitere Projekte zur Thur
Die folgenden, bereits abgeschlossenen Projekte zur Thur sind hier zu finden: